Rehabilitationssport
Der Rehasport Fachbereich Orthopädie kann einerseits eine post-therapeutische Maßnahme, die nach der Durchführung einer medizinischen Behandlung erfolgt, und/oder andererseits eine Begleitung bei chronischen Erkrankungen darstellen.
Rehasport findet in Gruppen mit einer Dauer von 45 Minuten statt.
Üblicherweise wird der Rehabilitationssport durch Ärzte aus allen
Fachbereichen verordnet. Hierfür gibt es die Verordnung Rehabilitationssport und Funktionsdiagnostik. Hier findet die Kostenübernahme zu 100% durch die Krankenkassen statt. Die Verordnung muß von den Krankenkassen genehmigt werden. Die Verordnungsdauer (50 Einheiten in 18 Monaten, 1 x pro Woche) gilt ab Datum der Bewilligung. Geregelt ist die Leistung im § 44 SGB IX (Sozialgesetzbuch).
Unsere qualitativ hochwertigen Rehasportangebote sind jedoch ausschließlich für Selbstzahler und werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Der Rehasport geht über die Behinderung bzw. Erkrankung der Betroffenen hinaus und greift deren vorhandenen individuellen Fähigkeiten, Stärken und Kompetenzen auf.
Die Gruppe wird als soziales Umfeld und mit ihren psychosozialen Ressourcen in das Training eingebunden.
Mittels der sportlichen Aktivität in der Gruppe wird ein ganzheitlicher Aspekt auf die körperliche Einschränkung gelenkt und unterstützend darauf eingegangen.
Ziel des Rehabilitationssportes ist es bei jedem Teilnehmer/In im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten die Ausdauer und Kraft zu stärken.
Die Koordination und Flexibilität zu verbessern und zu erhalten und somit auch das Selbstbewusstsein zu stärken.
Jedem Teilnehmer wird es ermöglicht, über das Gruppentraining eine Stabilisierung und Stärkung seiner psychischen Parameter zu stärken und eine Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag zu bekommen.
Das vorrangige Ziel des Rehasports ist es jedoch, die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu vermitteln und ihn zum langfristigen und selbständigen Bewegungstraining zu motivieren.